Kuraufenthalt für beihilfeberechtigte Beamte
Sich Zeit für die eigene Gesundheit zu nehmen, ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wertvoller ist ein Ort, an dem medizinische Begleitung, wohltuende Ruhe und die besondere Qualität eines renommierten Kurortes zusammenkommen.
Für beihilfeberechtigte Beamte kann ein Kur- oder Reha-Aufenthalt im Thermenhotel SONNENHOF in Bad Füssing eine passende Möglichkeit sein, neue Kraft zu schöpfen und gesundheitliche Beschwerden gezielt behandeln zu lassen. Unser Haus ist als beihilfefähiges Sanatorium anerkannt.
Das Thermenhotel SONNENHOF ist zertifiziert als:
Sanatorium SONNENHOF
Beihilfefähig gem. § 30 GWO, § 7 der Beihilfevorschriften des Bundes und nach § 107 Abs. 2 SGB V
Ärztliche Leitung: Dr. med. Essam El-Tahlaoui
Was für beihilfeberechtigte Gäste wichtig ist
Wer beihilfeberechtigt ist, sollte einen geplanten Aufenthalt frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Beihilfestelle abstimmen. Denn die Entscheidung über Voraussetzungen und mögliche Kostenübernahmen erfolgt immer individuell.
Die Anwendungen werden je nach persönlicher Indikation ärztlich begleitet und verordnet. So entsteht ein Aufenthalt, der Gesundheit und Wohlbefinden in sinnvoller Weise zusammenführt.
Gut vorbereitet zur beantragten Maßnahme
Ein erstes Gespräch mit dem behandelnden Arzt hilft dabei, die medizinische Notwendigkeit einer Kur oder Reha einzuschätzen. Anschließend kann mit der zuständigen Beihilfestelle geklärt werden, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind und welche Leistungen im Einzelfall berücksichtigt werden.
Gerne informieren wir Sie persönlich
Wenn Sie sich für einen Kuraufenthalt im Thermenhotel SONNENHOF interessieren und Fragen zu den Voraussetzungen oder zum Ablauf haben, steht Ihnen unser Team gerne für eine erste Orientierung zur Verfügung. Die konkrete Entscheidung über die Beihilfefähigkeit und die Erstattung der Leistungen trifft in jedem Fall Ihre zuständige Beihilfestelle.
Weiterführende Informationen erhalten Sie zudem bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle oder auf den offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Kostenträger.











